Leistungen der Pflegeversicherungen
Häusliche Pflege im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI)
Bei pflegerischen Problemen sprechen Sie uns gerne an und machen mit uns einen Termin aus.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen, die die Pflege und Versorgung ihrer Angehörigen betreffen.
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung zur Pflegeversicherung.
Bei einem Hausbesuch überlegen wir zusammen, welche Hilfen in Ihrem Fall nötig sind, wie häusliche Gegebenheiten der aktuellen Pflegesituation angepasst werden können und
welche zusätzlichen Hilfen für die Versorgung nötig sind.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen konkreten Pflegeplan, der individuell auf Ihren
Bedarf zugeschnitten ist.
Nach Absprache mit Ihnen besuchen wir den Pflegebedürftigen so oft es gewünscht wird.
Dies kann zwischen einem Besuch, zum Beispiel für ein Vollbad pro Woche, bis hin zu mehreren Besuchen am Tag, zum Beispiel zur Körperpflege, für das Richten und Reichen der Mahlzeiten, den Toilettengang oder auch zur hauswirtschaftlichen Versorgung sein.
Damit Sie über die Kosten, die auf Sie zukommen, informiert sind, bekommen Sie von uns eine detaillierte Kostenaufstellung unter Berücksichtigung des Pflegegrades.
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Leistungen der Krankenversicherungen
Das Anziehen der Kompressionsstrümpfe fällt Ihnen schwer? Sie benötigen regelmäßig Insulin oder können die Tabletten nicht mehr so gut einsortieren? Ein Verbandwechsel ist erforderlich oder Sie brauchen regelmäßig eine Infusion?
Viele Dinge der medizinischen Versorgung kann Ihnen der Arzt verordnen und wir helfen Ihnen bei der Durchführung. Sprechen Sie uns an. Wir erledigen alles Weitere für Sie.
Wir sagen Ihnen, ob die Krankenkassen die Kosten der Behandlungspflege übernehmen
und erledigen die nötigen Kontakte mit den Kassen.
Auch bei speziellen Problemen sprechen Sie uns gerne an!
Wir unterstützen Sie auch bei:
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Pflegeberatung nach § 37.3
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Private Leistungen
Alle beschriebenen Leistungen können vorübergehend bis zur Pflegeeinstufung oder auf
Dauer auch als private Leistungen angefordert werden.
Bestimmte Leistungen benötigen eine ärztliche Verordnung.